Gesetzlicher Rahmen
Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt sind. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens und unabhängig davon, ob ein Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist.
Das BEM hat das Ziel, die Regelungen zur betrieblichen Prävention ...

