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Krankenkasse muss Fahrtkosten bei stufenweiser Wiedereingliederung zahlen

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Die stufenweise Wiedereingliederung als Brücke in eine gesunde berufliche Zukunft

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat eine fundamentale Aufgabe: Beschäftigte vor, während und nach einer Erkrankung so zu begleiten, dass sie langfristig gesund und motiviert im Job bleiben können. Das Ziel? Zukünftige Ausfallzeiten spürbar reduzieren. Dabei profitieren beide Seiten: Die Mitarbeiter schützen ihre Gesundheit und sichern sich gegen Altersarmut ab – das Unternehmen behält wertvolles Know-how und sichert seine Leistungsfähigkeit.

Praxisfall: Warum ein "Schnellstart" oft in die Sackgasse führt

Wie wichtig ein strategischer Wiedereinstieg ist, zeigt die Geschichte von Frau Lieblich:

  • Die Mitarbeiterin: 58 Jahre, Pflegehelferin, seit 25 Jahren im harten Schichtdienst.

  • Die Ausgangslage: Nach längerer schwerer Erkrankung stand die Rückkehr in den Betrieb an.

  • Das Problem: Nach Wochen des Wartens fiel ihr zu Hause die Decke auf den Kopf. Aus Pflichtbewusstsein und Sehnsucht nach den Kollegen wollte sie sofort wieder mit 100 % Leistung einsteigen.

Die Belastungsprobe im BEM-Gespräch: Als die BEM-Fallmanager gemeinsam mit Frau Lieblich einen ganz normalen Arbeitstag im Schichtdienst durchgingen, kam die Ernüchterung. Die körperlichen Belastungen wären von null auf hundert schlicht zu viel gewesen – ein schneller Rückfall vorprogrammiert.

Die Lösung: Gemeinsam wurde die Bremse gezogen. Der Hausarzt erstellte einen medizinisch fundierten, stufenweisen Wiedereingliederungsplan. Da dieser primär in der Tagschicht stattfand, konnte Frau Lieblich nebenbei flexibel ihre wichtige Physiotherapie wahrnehmen. Das Unternehmen setzte den Plan unbürokratisch um.

Das Fazit: Frau Lieblich ist heute wieder voll einsatzfähig und überglücklich. Ihre Erfahrung gibt sie aktiv weiter und ermutigt Kollegen, das BEM als echte Chance zu nutzen.

Der unterschätzte Knackpunkt: Wer zahlt die Fahrtkosten?

Eine stufenweise Wiedereingliederung ist der beste Weg zurück in den Job – bringt Mitarbeiter aber oft in ein finanzielles Dilemma. Der Arbeitsweg kostet genauso viel Zeit und Geld wie bei einer Vollzeittätigkeit, während das Einkommen (Kranken- oder Übergangsgeld) spürbar geringer ist.

Viele Betroffene wissen nicht: Sie müssen nicht auf diesen Kosten sitzenbleiben!

Zwar gab es in der Vergangenheit immer wieder rechtliche Diskussionen mit den Krankenkassen, doch die Rechtslage ist inzwischen glasklar geschärft worden. Das Sächsische Landessozialgericht hat wegweisend geurteilt (Az. L 6 KR 100/15): Fahrtkosten während der Wiedereingliederung sind als ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation von den zuständigen Rehabilitationsträgern (z. B. Krankenkasse oder Rentenversicherung) zu erstatten.

Werden Sie zum Lotsen für Ihre Mitarbeiter

Als BEM-Fallmanager ist es unsere Aufgabe, diese finanzielle Sorge zu nehmen und Orientierung zu bieten. Mit der richtigen Aufklärung und den passenden Formularen sorgen wir für einen komplett sorgenfreien Wiedereinstieg.

Machen Sie es sich und Ihren Beschäftigten leicht: Ich habe ein rechtssicheres Standardanschreiben zur Übernahme der Fahrtkosten für Sie vorbereitet.

Senden Sie einfach eine kurze E-Mail mit dem Betreff „Musterschreiben Fahrtkosten“ an . Ich lasse Ihnen die Vorlage gerne kostenfrei zukommen.

 Meine Leistungen

  • BEM: Beratung Betriebliches Eingliederungsmanagement für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und BEM Verantwortliche
  • BEM Prozessunterstützung: Einführung von prozessorientierten Strukturen für BEM in ihrer Firma 
  • Gesundheitsmanagement: Umsetzung von Gesundheitsfördernde Maßnahmen; Arbeitsplatzgestaltung und Aufklärung und Schulung
  • Konfliktberatung & Moderation: Spannungen und Konflikte frühzeitig zu erkennen und konstruktiv zu lösen